Linda Korinek
07.05.2010
Mitarbeiterbeteiligung erhöht die Motivation des Personals
Im April 2009 wurde das neue Mitarbeiterbeteiligungsgesetz (MKBG) in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz ist auch für Kliniken und Praxen von hoher Bedeutung. Bei einer echten Mitarbeiterbeteiligung erwirbt der Arbeitnehmer Geschäftsanteile des Krankenhauses und wird so quasi zum Mitunternehmer.
Ist der Mitarbeiter nun unmittelbar am Erfolg des Klinikums beteiligt, so steigert dies in den meisten Fällen sein unternehmerisches Denken und seine Motivation. Qualifizierte Mitarbeiter lassen sich durch diese Möglichkeit der Kapitalanlage langfristig an die Klinik binden. Identifiziert sich ein Mitarbeiter mit seiner Klinik, so steigert dies in jedem Fall sein Engagement.
Für die Durchsetzung dieses Programms muss die Klinik in einer beteiligungsfähigen Rechtsform organisiert sein. In Frage kommen beispielsweise Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die Aktiengesellschaft. Der steuerliche Status der Gemeinnützigkeit darf nicht vorliegen. Es muss für alle Mitarbeiter die Möglichkeit bestehen, Anteile zu erwerben.
Die Mitarbeiter erhalten ihre Anteile über eine Mitarbeitergesellschaft bürgerlichen Rechts, die Gesellschafterin des Krankenhauses ist. So soll eine Zersplitterung des Gesellschafterkreises verhindert werden. Hier kann auch eine maximale Beteiligungshöhe festgelegt werden. Eine Übertragbarkeit der Beteiligung wird im Übrigen ausgeschlossen. Sollte der Arbeitnehmer aus der Klinik ausscheiden, so steht ihm das Sofortkündigungsrecht zu.
Der Preis für die Anteile orientiert sich am maßgeblichen Verkehrswert. Es steht dem Arbeitgeber frei, hierzu noch einen Zuschuss zu leisten. Dieser Zuschuss ist bis zu einem Betrag von 360 Euro im Jahr steuerfrei, sofern auch die übrigen Vorraussetzungen des §3 Nr. 39EStG erfüllt werden.
Neben der hier beschriebenen „echten Beteiligung“ gibt es auch verschiedene andere Alternativen. Beispielsweise stellt auch die „stille Beteiligung“ eine sinnvolle Variante der Mitarbeiterbeteiligung dar. Sie ist wesentlich flexibler und weniger bindend, als die „echte Beteiligung“. Es kann individuell die Intensität der Beteiligung festgelegt und auf die jeweilige Klinik zugeschnitten werden. Hier wird genau festgelegt, in wie weit, der Mitarbeiter an Gewinnen und Verlusten des Unternehmens beteiligt wird. Auch die Mitsprache- und Informationsrechte der Mitarbeiter werden hier genau festgelegt.
Egal, auf welches Konzept die Entscheidung letztendlich fällt: eine Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt ist in jedem Fall ratsam. So kann sichergestellt werden, dass die Vorgaben des MKBG in keiner Weise verletzt werden. Im April 2009 wurde das neue Mitarbeiterbeteiligungsgesetz (MKBG) in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz ist auch für Kliniken und Praxen von hoher Bedeutung. Bei einer echten Mitarbeiterbeteiligung erwirbt der Arbeitnehmer Geschäftsanteile des Krankenhauses und wird so quasi zum Mitunternehmer. Ist der Mitarbeiter nun unmittelbar am Erfolg des Klinikums beteiligt, so steigert dies in den meisten Fällen sein unternehmerisches Denken und deine Motivation. Qualifizierte Mitarbeiter lassen sich durch diese Möglichkeit der Kapitalanlage langfristig an die Klinik binden. Identifiziert sich ein Mitarbeiter mit seiner Klinik, so steigert dies in jedem Fall sein Engagement.
Healthcaremanagement » Personalwesen » Das neue Beteiligungsgesetz
Für Mitarbeiter interessant, sehr interessant, aber von wenig Arbeitgebern adäquat umgesetzt - leider!
Posted by Thorsten Schrick, 08/07/2010 10:27am (vor 2 Jahre)
Die Mitarbeiterbeteiligung ist eine Chance, Deutschland wieder international wettbewerbsfähig zu machen. Es hat sich gezeigt, dass Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung eine erhebliche Wertschöpfung pro Jahr / pro Mitarbeiter verzeichnen. Außerdem bringt die MB noch weitere Vorteile, wie
- ein Verbesserung des Betriebsklimas
- eine höhere Lernbereitschaft
- eine größere Sorgfalt im Umgang mit Material und Einrichtung der Unternehmen
- ein deutlich stärkeres Kostenbewusstsein
- und ein viel höheres Gefühl der Krankenhauszugehörigkeit
Wir haben bis jetzt sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Großes Problem stellt die steuerliche Situation der Mitarbeiter dar, da hier wenig Informationen vorliegen.
ok
Posted by Prof. Kahler, 02/07/2010 11:36am (vor 2 Jahre)
Wie läuft das praktisch ab? Hat da jemand ausreichend Erfahrungen, auch im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen?
Posted by Dr. Manfred Sturm, 09/06/2010 5:42pm (vor 2 Jahre)
Ich finde das ganze sehr problematisch, bedenkt man, wie häufig viele Ärzte heutzutage die Klinik wechseln..
Posted by Gerhard S., 31/05/2010 11:34am (vor 2 Jahre)
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