Künstlersozialkasse

ksk

Mit der Prüfung der KSK-Abgaben durch die Rentenversicherung steht das Ganze auf sicherem Boden.

Die Künstlersozialkasse schreibt seit einigen Jahren Unternehmen an und verpflichtet diese zur Offenlegung von Werbe- und / oder PR-Etats. Diese Offenlegung dient laut Aussagen der Künstlersozialkasse der Ermittlung von Beiträgen. Wer als Krankenhaus oder medizinische Einrichtung freischaffende Marketing-Consultants, PR-Berater, Künstler oder Grafiker beschäftigt, muss deshalb zwischen 3,8 und 5,8% der Rechnungsbeträge nochmals an die Künstlersozialkasse abführen. Die Etats erhöhen sich damit also. Dies gilt außerdem rückwirkend! Viele Klinken und Ärzte wissen das nicht. Möglichkeiten des Widerspruchs gibt es nicht. Ebenso kommt man um die Offenlegungspflicht nicht herum. Wer keine Angaben macht, wird einfach geschätzt und die Beträge werden eingetrieben. Wer mit einer Werbeagentur in Form einer GmbH oder AG zusammenarbeitet, muss keine Beiträge an die Künstlersozialkasse abführen und muss auch nicht die PR- oder Werbe-Etats offenlegen. Dies gilt für alle Leistungen, egal ob es nur um Beratung geht oder ob die beauftragten Unternehmen grafisch tätig werden. Es kommen also keine »versteckten Kosten« hinzu.

Geben Sie einen Kommentar ab

Kommentare

Bisher hat niemand diese Seite kommentiert.

RSS-Feed für die Kommentare auf dieser Seite | RSS-Feed für alle Kommentare