Kurz notiert
Sind die Fahrtkosten eines leitenden Oberarztes in die Klinik während seiner Rufbereitschaft als Werbungskosten steuerlich beim Finanzamt absetzbar? Das Finanzgericht in Baden-Württemberg entschied, dass die Aufwendungen für Fahrten zur Rufbereitschaft eines Oberarztes keine Werbungskosten darstellen. [weiter]
Auf legalem Wege lassen sich viel Steuern sparen ... - wenn man Bescheid weiß.