Frank Elste
26.01.2011
Ohne Kenntnisse der Werbegesetze sollte man im Gesundheitswesen keine Werbung machen.
Das Werberecht im Gesundheitswesen basiert auf verschiedenen Regelungen. U. a. dem Heilmittelwerbegesetz (HWG), der Berufsordnung für Ärzte (BO-Ä) und dem Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Kernfrage, die sich jeder Arzt zunächst stellt ist: Darf ich als Arzt werben? Ja, sachliche Werbung ist zulässig, irreführende, unsachliche Werbung verboten. So sagen das zumindest die Werbegesetze. Dies gilt im Übrigen für die meisten freien Berufe, wie Rechtsanwälte oder Steuerberater. Der Begriff Werbung ist aber auch in gewissem Maße Auslegungssache. Insofern Sie nur »informieren«, ist diese Art der »Werbung« auch zulässig. Vor allem die »sittenwidrige Werbung« ist für den Arzt verboten. Dass Publikationen in Fachzeitschriften oder Reportagen in Tageszeitungen auch Werbeeffekte mit sich ziehen, ist sicher vom Autor gewünscht. Diese Art der Werbung ist aber erlaubt, insofern gewisse Regeln eingehalten werden.
Ja, oben Gesagtes gilt auch für Kliniken. Hier sind jedoch noch andere Richtlinien einzuhalten, da zum Beispiel die Vorschriften der Musterberufsordnung nicht unmittelbar anwendbar sind. Im Prinzip sind Kliniken mehr Möglichkeiten einer aktiven Werbung in die Hand gelegt. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen reiner »Imagewerbung« und »Absatzwerbung«: Bei der Imagewerbung wird nur die Klinik dargestellt, ohne für spezielle Behandlungen oder Therapien zu werben. Im Rahmen dieser Werbung sind die Grenzen der Werbegesetze nicht so streng gesetzt wie dies bei der produktbezogenen Werbung der Fall ist.
Patienten genießen einen besonderen Schutz als Verbraucher. Die Rechtsgrundlage dazu bildet unter anderem das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bildet. Im Gesundheitswesen sind weitere rechtliche Besonderheiten zu beachten, wie die Vorschriften der Musterberufsordnung (MBO) mit den Regelungen der einzelnen Länder, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Regelungen in den Versorgungsverträgen mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Normale Werbeagenturen sind mit diesen komplexen Rechtslagen meist überfordert.
Healthcaremanagement » Recht » Kliniken dürfen werben
Ich blicke durch die ganzen Vorschriften nicht mehr durch. Wo kann man hier professionelle Hilfe erhalten?
Posted by Dr. H., 31/05/2010 11:26am (vor 2 Jahre)
Das mit dem Schutz des Patienten ist doch längst überholt; er holt sich die infos da her, wo er sie braucht. es gibt so viel unnützes im web. da sollte man endlich mal gegen vorgehen. nicht gegen einen normalen arzt. als gynäkologin ärgere ich mich jedesmal über die sinnlosigkeit von berufsordnung, werbegesetzen etc.
Posted by Ulle33, 26/05/2010 11:18am (vor 2 Jahre)
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